bidde
am 10.01.2013 um 15:05 Uhr

"Der Arzt, der die Sterbehilfe ausführt, muss dies freiwillig tun; niemand darf dazu gezwungen werden."

"Niemand darf dazu gezwungen werden" ersetzen durch:
"Niemandem darf aus der Verweigerung ein Nachteil erwachsen."


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