am 13.08.2012 um 12:50 Uhr
Achtung bei Bezeichnung auf Wahlzettel
Wenn - dann sind wir als Piraten - oder Piratenpartei bekannt. Mit PPÖ wird wohl kaum ein Wähler was anfangen können. Bei der NR Wahl darf die Parteibezeichnung auf dem Wahlzettel maximal aus fünf Buchstaben bestehen. Es muss sichergestellt werden, dass KEINESFALLS die Bezeichnunge PPÖ - sondern PIRAT am Wahlzettel steht.
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