am 05.01.2013 um 01:08 Uhr
Tipo
(5) Die LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |