§21 - Umformulierung
am 24.12.2012 um 14:25 Uhr

Zumindest für mich ergibt die bisherige Formulierung keinen Sinn, denn warum sollte aufgrund des Sachverhalts ein weiterer Gegenredner zugelassen werden-

21. Führt ein Redner anstatt einen Formalantrag vorzubringen die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm umgehend das Wort zu entziehen und in der Rednerliste fortzufahren.


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