am 24.12.2012 um 14:08 Uhr
§12 - genauere Spezifikation der schriftlichen Antwort
Da Bundesgeneralversammlungen öffentlich und transparent sind, sollte auch die schriftliche Beantwortung ebenso erfolgen.
Besipielsweise solle die Beantwortung auf der Homepage oder im Wiki der Piratenpartei Österreichs erfolgen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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