Umlaufbeschlüsse <-> 120 Stunden
am 10.12.2012 um 14:44 Uhr

Die Sitzung muss 120 Stunden vorher einberufen werden, um gültige Beschlüsse fassen zu können.
Bei Umlaufbeschlüssen steht kein Zeitrahmen.
Der Sinn der Umlaufbeschlüsse ist natürlich, diese schnell fassen zu können, jedoch führt dies die Frist ad absurdum.
Entweder Umlaufbeschlüsse weglassen, oder
ebenfalls eine Mindestlaufdauer vor Abstimmung deffinieren


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