am 10.12.2012 um 14:44 Uhr
Umlaufbeschlüsse <-> 120 Stunden
Die Sitzung muss 120 Stunden vorher einberufen werden, um gültige Beschlüsse fassen zu können.
Bei Umlaufbeschlüssen steht kein Zeitrahmen.
Der Sinn der Umlaufbeschlüsse ist natürlich, diese schnell fassen zu können, jedoch führt dies die Frist ad absurdum.
Entweder Umlaufbeschlüsse weglassen, oder
ebenfalls eine Mindestlaufdauer vor Abstimmung deffinieren
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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[nur für Registrierte] |