Untersuchungsrichter-Absatz ändern/ergänzen
am 09.12.2012 um 19:00 Uhr

Vorschlag:

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters in der Strafprozessordnung, um sicherzustellen, dass sich auch politisch geschützte Personen nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen können. Unabhängige Untersuchungsrichter sollen in Zukunft wieder das Ermittlungsverfahren leiten; so können gewissenhafte Richter auch gegen den Willen der weisungsunterworfenen Staatsanwälte ermitteln, Beweise sammeln und den Sachverhalt feststellen.
Der Staatsanwalt kann jedoch immer noch aus politischen Gründen das Verfahren einstellen: Durch die gesammelten Beweise und den aufgeklärten Sachverhalt wären die einzelnen Staatsanwälte jedoch bei rechtsmissbräuchlicher Einstellung des Verfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich damit selbst angreifbar zu machen (auch im Fall ihres Amtsmissbrauch würde ja wieder ein unabhängiger Untersuchungsrichter ermitteln).
Durch die Zuweisung der Rechtssachen nach einer festen Geschäftsverteilung soll zumindest die Chance bestehen, an einen Richter zu geraten, der/die den Sachverhalt in einer Weise aufklärt, die die Handlung des Staatsanwaltes weitgehend determiniert. Diese Forderung dient also nicht bloß der Strafrechtspflege, sondern auch insbesondere der Prävention.

Danke


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