Formulierung "wie zur Erfülling ihrer Aufgaben notwendig" ist Unsinn
am 06.12.2012 um 09:25 Uhr

Wenn z.B. Wahlkampf ist, kann man nicht feststellen, wann die Aufgabe erfüllt ist.

Der Begriff "erfüllt" zeigt an, dass etwas abgeschlossen ist.

Und während eines Wahlkampfes ist das Wahlkämpfen niemals abgeschlossen.

Somit kann ein Abgeordneter auch nicht erkennen, wann seine Aufgabe erfüllt ist.

Er kann also immer annehmen, dass das Ausmaß, welches er einbringt, der Aufgabe angemessen ist.

Und wenn es auch nur 5 Stunden pro Woche sind.

Letzendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Leute, die wir auf Listen aufstellen, uns das Blaue vom
Himmel an Arbeitseinsatz versprechen und dann so viel tun wie sie "notwendig" halten.

ahoi


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