am 06.12.2012 um 01:55 Uhr
Art 8 Abs 2 ist eine KANN-Bestimmung
(2) Folgende Offiziale für eine funktionierende Piratenarbeit innerhalb der OG im Sinne des Art 7 (2) einzurichten:
neu:
(2) Folgende Offiziale für eine funktionierende Piratenarbeit innerhalb der OG im Sinne des Art 7 (2) können eingerichtet werden:
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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