Textverbesserungen
am 24.11.2012 um 15:53 Uhr

(1) Die Piratenpartei Österreichs inklusive ihrer Unterorganisationen tritt grundsätzlich allein und unter dem Kürzel "PIRAT" zu Wahlen an.

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(1) Die Piratenpartei Österreichs tritt (auf allen Ebenen) grundsätzlich eigenständig und unter der Kurzbezeichnung „PIRAT“ zu Wahlen an.

oder

(1) Die Piratenpartei Österreichs sowie ihre Unterorganisationen treten grundsätzlich eigenständig und unter der Kurzbezeichnung „PIRAT“ zu Wahlen an.


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