am 24.11.2012 um 15:04 Uhr
Keine Zwangsstreichung des Geschlechts
Der Titel ist falsch gewählt,
er sollte eher lauten Zwangsstreichung des Geschlechts
Liest man die Begründung
"Daher sollte es jedem selbst überlassen werden welchem oder ob die Person sich überhaupt einem Geschlecht zugehörig fühlen will."
Dies ist mit dem Antrag zur Zwangsstreichung nicht gegeben.
Ich bitte also um eine bessere Begründung, die diese Bevormundung aller Geschlechter nachvollziehbar erläutert.
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