"Probezeit"
am 16.11.2012 um 00:10 Uhr

Heute kam in der BV-Sitzung die Meinung auf, dass es besser wäre, die Zeit, in der ein Mitglied formal aufgenommen worden ist aber in der noch dagegen Einspruch eingelegt werden kann, explizit "Probezeit" zu nennen – dann ist die Überraschung nicht so unangenehm, falls doch noch eine Ablehnung kommen sollte.

Also etwa:
"(3) In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die Bundesgeschäftsführung (BGF), sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen."


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