am 06.08.2012 um 23:07 Uhr
Verfassungswidrigkeit
Der Fiskalpakt ist aufgrund der Eingriffe in die Budgethoheit nach Ansicht von Verfassungs-Rechtlern verfassungswidrig und muss daher eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erreichen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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