am 11.11.2012 um 16:32 Uhr
Änderung auf 13 Jahre/Alternativ 14 Jahre
Mit 13 Jahren kann man normalerweise schon komplexe Themen und Zusammenhänge verstehen, ich bin dafür das 13 Jahre alte Mitglied VollMitglied bleiben zu lassen,
14 Jahre ist das Alter der Strafmündigkeit, nachdem dieses gesetzliche Alter schon mehrfach verändert wurde (es lag zeitweilig auch schon bei 12 Jahren) halte ich es auch für vertretbar 13 für uns als Untergrenze zu setzen.
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