am 03.11.2012 um 01:01 Uhr
Rückzahlung im Fall von Parteiausschluss
Im Falle eines Parteiausschluss ist der über den aktuellen Monat hinaus im voraus gezahlte Mitgliedsbeitrag zurück zu erstatten.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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