Antrag zur direkten Beschlussfassung, eine Presseaussendung zu tätigen. Antragsteller sind selbst für die Aussendung verantwortlich, können sich dabei aber unter Verweis auf diesen Beschluss an einen Vorstand wenden. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur ein Beschluss, wenn dieses erfüllt wurde, andernfalls ein unverbindliches Meinungsbild für den Vorstand.