Antrag zur direkten Beschlussfassung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs-, Programmänderungen oder Beschlüsse auf internationaler Ebene handelt. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. Der Antrag muss eine eindeutige und explizite Zuweisung der Umsetzung an eine oder mehrere Personen beinhalten. Diese Person oder Personen müssen (Mit-)Initiatoren des Antrags sein und sich damit zur Umsetzung bereit erklärt haben.