Antrag zur Vorlange bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
Anträge werden genau 28 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.