Initiative i641: Abschaffung des Bankgeheimnisses
 Ja: 38 (57%) · Enthaltung: 11 · Nein: 29 (43%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
31(23+8)32(26+6)
 
 
Änderung des Bankgeheimnisses
Letzter Entwurf vom 10.09.2012 um 12:05 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (7)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Finanzen

Banken und Versicherungen

Bankgeheimnis

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufhebung des Bankgeheimnisses in der derzeitigen Form und eine Neuformulierung um effektive Verfolgung von Steuerhinterziehungen, Geldwäsche und dergleichen unter größtmöglicher Berücksichtigung des Datenschutzes zu ermöglichen. Zusätzlich fordert die Piratenpartei Österreichs die Zustimmung zur in Vorbereitung befindlichen EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie.

Begründung

In Österreich ist das Bankgeheimnis im § 38 Bankwesengesetz (Verfassungsgesetz) geregelt. Demnach dürfen Banken Auskünfte nur über richterlichen Auftrag geben, wenn ein Strafverfahren anhängig ist, oder wenn ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet worden ist, oder in wenigen anderen Ausnahmefällen, z.B. im Todesfall gegenüber dem Abhandlungsgericht. Auch staatliche Stellen bekommen sonst keine Auskünfte. Bei ausländischen Strafverfahren dürfen Auskünfte ebenfalls nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen gegeben werden und hier auch nur dann wenn der gleiche Fall in Österreich auch zu einer Kontenöffnung führen würde, so werden z. B. Rechtshilfeersuchen von Deutschland wegen Finanzordnungswidrigkeiten kategorisch abgelehnt.

es geht bei der abschaffung/änderung des bankgeheimnisses nicht darum, jeder behörde einfachen zugriff auf alle daten zu geben, sondern hauptsächlich darum, auch bei finanzordnungswidrigkeiten den steuerbehörden überprüfungen leichter zu ermöglichen und vor allem geht es um konten von ausländischen staatsBürgerInnen die das österreichische bankgeheimnis zum schutz vor verfolgung der straftaten steuerhinterziehungen, geldwäsche usw. nutzen!

österreich und luxemburg sind innerhalb der eu die beiden einzigen länder, die eine einigung bzgl der eu-zinsbesteuerungsrichtlinie blockieren. damit verhindern sie auch die möglichkeit von abkommen mit drittstaaten. diese beiden staaten unterminieren mit ihren "laxeren" regeln den kampf gegen die steuerflucht.