Initiative i5802: Negative Stellungnahme im Begutachtungsverfahren für das Tabakgesetz
 Ja: 2 (33%) · Enthaltung: 4 · Nein: 4 (67%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 11.04.2015 um 17:01 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Am 10.4. ist der Entwurf eines Gesetzes mit dem u.a. das Tabakgesetz geändert werden soll in Begutachtung gegangen. Das darin geplante Rauchverbot soll auch auf verwandte Produkte also auch für E-Zigaretten gelten. [<http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00112/index.shtml> <Gesetzesentwurf>]

Antrag

Themenbereich

Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik

Thema

Änderung des Tabakgesetzes

Subthema

Der Bundesvorstand wird aufgefordert namens der Piratenpartei im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben, die den Entwurf in Hinblick auf die Aufnahme von E-Zigaretten ablehnt.

Begründung

Derzeit sind E-Zigaretten sinnvollerweise nicht im Tabakgesetz aufgenommen Dieser Zustand soll beibehalten werden. E-Zigaretten stellen für viele Raucher die Möglichkeit dar der Tabakzigarettensucht zu entkommen. Gravierende gesundheitliche Gefahren durch E-Zigaretten konnten bislang ebenso wenig nachgewiesen werden, wie eine schädigende Wirkung auf die Umwelt. Im Programm hat sich die PPat für die Einstufung der E-Zigaretten als Genussmittel und den freien Verkauf ausgesprochen. In diesem Sinne sollte auch die Benutzung im öffentlichen Raum uneingeschränkt möglich sein.

[<http://blog.rursus.de/> <Umfassende Sammlung von Informationen zur E-Zigarette>]