In der jüngeren Vergangenheit hat die Werbung für alle Arten des Glücksspiels, aber auch für Sportwetten, massiv zugenommen, ob im Hörfunk, im Fernsehen, auf Plakaten im öffentlichen Raum, auf Sportplätzen oder in Printmedien: Mit Slogans wie „Das Leben ist ein Spiel“, „Glaub‘ ans Glück“, „Wetten wie die Briten“, „Machen Sie Ihr Spiel“, „Zahl 50 Euro ein, wir schenken Dir 50 Euro dazu“ usw. wird um die Gunst der SpielerInnen geworben. Selbst Niki Lauda trägt ein „Novomatic“-Werbekapperl und die Firma Ankünder wirbt derzeit mittels Plakatwerbung massiv für „bet-at-home“, ein Unternehmen, das allein im Jahr 2013 durch Online-Casino- und Sportwettspiele einen Umsatz von 1.834,8 Millionen (1,8 Mrd!) erzielt hat.
Die Fußball-Weltmeisterschaft hat den Anbietern von Onlinewetten zusätzlichen Auftrieb gegeben und die Werbeanstrengungen vervielfacht. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beim Test von fünf Online-Anbietern für Sportwetten (Admiralbet, bwin, Cashpoint, Tipico und William Hill) herausgefunden hat, nehmen es die Anbieter beim Spielerschutz nicht so genau, im Gegenteil: Wer einmal in die Sportwettfalle tappt, wird mit Willkommens-Boni, Kosten bei Inaktivität von Spielerkonten usw. zum Weitermachen animiert. Strenge Kontrollen gibt es erst bei Auszahlung des Gewinns, nicht aber schon beim Wetteinsatz, d. h. verspielt werden darf ohne irgendwelche Auflagen, nur wer Gewinne beansprucht, wird kontrolliert. Und sog. „Geschenke“ in Form von Bonusguthaben können nicht mehr für Sportwetten, sondern nur in Glücksspiele wie Roulette oder Black Jack, investiert werden, wo die Gefahr, in die Spielsucht abzugleiten, noch höher ist. Aus den genannten Gründen hat der VKI zuletzt Klage wegen aggressiver Werbung eingereicht.
Übrigens: Derzeit gelten nach österreichischem Recht Sportwetten nicht - wie in anderen europäischen Staaten - als Glückspiel, sondern lediglich als "Geschicklichkeitsspiel“, obwohl der Übergang offensichtlich fließend ist.
Besonders hoch sind die Einsätze beim sog. „Kleinen Glücksspiel“. Nach dem jüngst beschlossenen Glücksspielgesetz des Landes Steiermark können künftig in Automatensalons pro Tag mehr als eine halbe Million Euro eingesetzt – und verspielt - werden. Sowohl bei Sportwetten als auch beim Glücksspiel gehen SpielerInnen ein hohe Risiken ein, das Risiko, eine große Summe Geld zu verspielen, auf der einen Seite, das Risiko, der Spielsucht zu verfallen, auf der anderen.
Über die exzessive Glücksspielwerbung zeigte sich zuletzt auch die EU nicht erfreut. So befand EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston im November des vergangenen Jahres, dass die Glückspielwerbung in Österreich dem Verbraucherschutz widerspricht und die diesbezüglichen Regelungen geändert werden müssten. Die Generalanwältin wies darauf hin, dass Werbung, die zum Spiel anrege, mit dem Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus - womit das staatliche Glücksspielmonopol in Österreich begründet wird - offenkundig unvereinbar sei. Derartige Werbung würde nicht auf einen bestimmten Anbieter, sondern auf das Wachstum des gesamten Marktes abzielen und sei somit als expansionistische Geschäftspolitik zu verstehen.
Mittlerweile liegen auch Empfehlungen der Europäischen Kommission in Bezug auf Glücksspiel-Werbung und Verbraucherschutz vor. Sie nehmen ebenfalls eine kritische Haltung gegenüber Glücksspiel-Werbung ein. Glücksspiel-Werbung in Österreich wird als "mehr als gelegentlich ... aggressiv oder irreführend" beschrieben. Die Empfehlungen verlangen nach einer obligatorischen Informationspflicht in der Werbung und, dass Anzeigen "nicht in Medien, die an Minderjährige gerichtet sind, veröffentlicht oder übertragen werden dürfen oder zu Zeiten, die normalerweise für Minderjährige zugänglich sind". Die Empfehlungen der Europäischen Kommission sind zwar nicht bindend, aber auch nicht ohne politisches Gewicht.
Die Folgen für jene, die der Spielsucht verfallen, sowie für ihre Angehörigen, sind tragisch. Viele verlieren ihr gesamtes Hab und Gut, verschulden sich lebenslänglich, zahlreiche Familien zerbrechen aufgrund der Spielsucht, es kommt zu Beschaffungskriminalitäts-Delikten, und nicht selten sehen Betroffene keinen anderen Ausweg aus der Sucht mehr als sich das Leben zu nehmen. Einer jüngsten Studie zufolge leben in Österreich etwa 60.000 Spielsüchtige, wobei ein Spielsüchtiger im Durchschnitt sieben weitere Personen in seinem Umfeld in Bedrängnis bringt, sodass die Zahl der direkt oder indirekt von der Spielsucht Betroffenen in Österreich rund 420.000 beträgt, in der Steiermark sind es zwischen 60.000 und 80.000 Menschen.
Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden
Antrag zur dringlichen Behandlung (gem. § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)