Diese Initiative | 22 | (4+18) | 13 | (6+7) | Erweiterung der Bundessatzung in §6 (sonstige Beschlüsse und Satzung) | |||
Diese Initiative | 27 | (7+20) | 10 | (5+5) | Erweiterung Bundessatzung §6(15) |
Initiative i4435: Erweiterung der Bundessatzung in §6 (sonstige Beschlüsse)
Ja: 11 (24%) · Enthaltung: 9 · Nein: 34 (76%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 03.01.2014 um 23:06 Uhr · Quelltext
Die Bundesgeneralversammlung möge dieser Erweiterung der Bundessatzung in §6 zustimmen.
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entfällt
Neuer Text
(15) Sonstige Beschlüsse, welche durch die Bundesgeneralversammlung beschlossen wurden, können durch Abstimmungen nach der Liquid-Democrary-Ordnung nicht geändert oder aufgehoben werden.
Begründung
Die Bundesgeneralversammlung ist das höchste willensbildende Organ und daher sind ihre Beschlüsse von hoher Priorität. Sonstige Beschlüsse sind dabei oft Weichenstellungen und sollten nicht durch nachfolgende Beschlüsse durch die LDO wieder verändert werden