Diese Initiative | 29 | (16+13) | 24 | (9+15) | Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels für Beträge über der Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage |
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Wirtschaft und Soziales
Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels
Bestimmte Einkommensbestandteile unterliegen in Österreich einem reduzierten Steuersatz. Man spricht dabei vom „Jahressechstel“, das mit 6% anstelle des sonst geltenden Progressionssteuersatzes versteuert wird. Die Piratenpartei Österreichs fordert die Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels und eine aufkommensneutrale Anpassung des Eingangssteuersatzes. Die durch die Abschaffung der Steuerbegünstigung erzielten Überschüsse sollen aufkommensneutral zur Senkung des Eingangssteuersatzes, der derzeit bei 36% liegt, verwendet werden. Die Freigrenze von €2.100 soll beibehalten werden. Durch die Beibehaltung der Freigrenze und die Reduktion des Eingangssteuersatzes werden durch diese Maßnahme niedrige Einkommen entlastet und hohe Einkommen näher an den bereits heute geltenden Spitzensteuersatz herangeführt, der bislang durch die Jahressechstel-Regelung faktisch nie erreicht werden kann.
Begründung
Wie allgemein bekannt, sind sonstige Bezüge (v.a. das 13. und 14. Monatsgehalt) nach Abzug der Sozialversicherung mit 6% begünstigt besteuert. Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als diese Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der gesamten laufenden Bruttobezüge nicht übersteigen (so genanntes „Jahressechstel“). Zudem sind diese Zahlungen unterhalb des Freibetrages von 620 € komplett steuerfrei und auch ausnahmsweise steuerfrei, wenn das Jahressechstel die Freigrenze von 2.100 € nicht übersteigt. Jener Teil der sonstigen Bezüge, der über das Jahressechstel hinausgeht, wird mit dem normalen Tarifsatz besteuert und ist somit nicht begünstigt. Sonstige Bezüge liegen lt. VwGH nur vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableiten kann, als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Einmal jährlich ausgezahlte Provisionen oder Tantiemen unterliegen jedenfalls nicht dem begünstigten Steuersatz von 6% und beeinflussen auch nicht die Höhe des Jahressechstels.
Anmerkung
Die Unterstützung des originalen Antrages und die offensichtliche Tendenz, dass dieser Antrag nicht einmal zur Abstimmung kommen wird, zeigt einmal mehr, wie hier die Leute ticken. Wer diesen Antrag genau liest wird erkennen, dass die "normale" Besteuerung der Sonderzahlungen durch einen niedrigeren Eingangssteuersatz ausgeglichen werden soll. Darüber hinaus bleiben Freigrenzen erhalten. Für Niedrigverdiener wird es bei korrekter Wahl des Eingangssteuersatzes keine Verluste geben und "Großverdiener" werden trotzdem gleichbehandelt, d.h. müssen normal mit ihrem Progressionssatz versteuern. Das vereinfacht das Gesamtmodell.
Der originale Antrag macht alles nur noch komplizierter, mit noch mehr Ausnahmeregelungen und damit mit noch mehr Herrschaftswissen, mit dem die Bürokratie die normalen Leute weiterhin verarschen kann. Das ist nicht meine Welt, tut mir leid. Für sowas braucht es keine neue Partei. Das ist alte Denke alter Parteien, die die Probleme der heutigen Welt nicht verstehen.
Ich darf ja bald nichts mehr im Liquid machen: Wenn den Antrag jemand übernehmen will - bitte sehr. Ich trage den oder die gerne hier ein.