Antrag
§ 4 der OÖ-LGO soll folgendermaßen geändert werden:
Alter Text
(1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
Neuer Text
(1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäftsführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 40% ihrer Mitglieder anwesend sind.
Begründung
- Anpassung an die Bestimmung laut §13 der Satzung (40%).
- (7.1) Beschlüsse von ELV, Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 LGO gefasst wurden.
Durch den jetzt verminderten Sitzungsrhythmus (1x im Monat) dauert es länger, wenn eine Sitzung ausfällt, dass die vorhandenen Punkte abgestimmt werden können. Beschlüsse können sowieso nur an ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen gefällt werden.