Diese Initiative | 58 | (38+20) | 80 | (64+16) | Mitgliedsbeitrag: min. 20€, Standard: 40€, max. 1000€ | |||
Diese Initiative | 48 | (37+11) | 47 | (30+17) | Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 5 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich) | |||
Diese Initiative | 56 | (41+15) | 51 | (31+20) | Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 6 / Monat; EUR 50 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich) | |||
Diese Initiative | 62 | (46+16) | 55 | (36+19) | Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 8 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich) | |||
Diese Initiative | 67 | (44+23) | 55 | (42+13) | Mitgliedsbeitrag 30€ / Jahr, höhere MB freiwillig möglich | |||
Diese Initiative | 64 | (48+16) | 47 | (27+20) | Mitgliedsbeitrag ab 2014: EUR 10 / Monat; EUR 60 / Jahr bei Vorauszahlung (Individuelle Minderung möglich) | |||
Diese Initiative | 81 | (52+29) | 34 | (27+7) | Mitgliedsbeitrag 10€ pro Monat, Sozialtopf für finanzschwache Mitglieder | |||
Diese Initiative | 98 | (65+33) | 24 | (21+3) | Mitgliedsbeitrag: 1% vom Brutto Gehalt, mind 46,42€ max 528€ pro Jahr |
Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
Neuer Text
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €5,- pro Monat. Wird der Beitrag im Voraus für ein Jahr beglichen, so dürfen 10€ Rabatt abgezogen werden. Der Jahresbeitrag bei Vorausüberweisung beträgt damit €50,-. Die Höhe der Beträge gilt unbefristet bis ein neuerlicher Beschluss vorliegt. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Die Bundesgeschäftsführung kann Sonderregelungen für reduzierte Beiträge festlegen. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren.
Begründung
Rabatte bei Vorauszahlung sind üblich, weil sie Administrationsarbeit ersparen. Freiwillige Festlegungen sind Unsinn, weil sie die Budgetplanung ruinieren (man kann nur mit dem geringstmöglichen Betrag planen). Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja.