Bei Annahme dieser Regelung werden davor beschlossene Anträge in den Punkten hinfällig, die hier neu definiert werden:
Bei der NRW2013 sollen jene Bundesländer von der zu erwartenden Parteienförderung profitieren, die auch eine entsprechende Leistung erbringen.
Eine Verteilung nach Mitglieder ist völlig willkürlich und ungerecht! So eine Regelung würde z.B. ein Bundesland bevorzugen, dass es nicht schafft die notwendigen Unterstützungserklärungen zu sammeln aber viele Mitglieder hat. Außerdem hat die Anzahl der Mitglieder einer Landesorganisation nichts mit den dort lebenden Wahlberechtigten zu tun und den Kosten um diese zu erreichen.
Auch eine Verteilung nach geschafften Unterstützungserklärungen ist ungerecht, weil manche Bundesländer schlicht und ergreifend weniger UE brauchen als andere, und warum sollten die dann weiter sammeln, nur um am Ende einen fairen Anteil der Förderung zu erhalten?
Daher muss die zur Ausschüttung kommende einmalige Förderung (bei Erreichen von 1% bis 3,99%) nach abgegebenen Stimmen bei der Wahl aufgeteilt werden (2 Euro pro Stimme für die Landesorganisation in deren Bundesland die Stimme ist), denn das impliziert einer Seits die Leistung die beim Sammeln der Unterstützungserklärungen erbracht wurde und anderer Seits jene Leistung die im Wahlkampf erbracht wurde. Bundesländer die ihr Soll erfüllt haben, dadurch bei der #NRW2013 am Stimmzettel stehen und durch fleißiges Wahlwerben mehr Stimmen erhalten als andere sollen auch mehr profitieren als andere. Trittbrettfahrer sind unerwünscht!
Da die Leistung in den Bundesländern erbracht wird und auch die Gelder dort gebraucht werden (In Oberösterreich, Salzburg usw. stehen 2014 Landes- und Lokalwahlen an) ist eine 4/5-Aufteilung auch fair, schließlich wird die Bundesorganisation schlicht und ergreifen weil sie kein Geld hat auch keines für die Wahl ausgeben, daher sind die 20% mehr als genug (wir reden immerhin vom mindestens 25.000 Euro die der BGF bleiben würden!!!).
Das selbe gilt bei Erreichen von 4%, oder mehr, nur, dass es dann nicht einmalig ist, sondern die dann fälligen Gelder über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend aufgeteilt werden müssen.
Diesbezüglich soll die BGF mit den Landesorganisationen und Landesparteien (Tirol und Salzburg) entsprechende schriftliche Vereinbarungen abschließen die für alle Beteiligten Rechtssicherheit geben.