Initiative i2754: Entfernung von §5(7) der Landesgeschäftsordnung (erweiterter Landesvorstand)
 Ja: 5 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.03.2013 um 20:11 Uhr · Quelltext

In der Landesgeschäftsordnung soll §5(7) entfernt werden:

Alter Text

(7) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ "erweiterter Landesvorstand", kurz ELV, berufen. Mitglieder des erweiterten Landesvorstandes sind:

der gesamte Landesvorstand der Abgesadnte zum Länderrat die Landesgeschäftsführung 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.

Die für Abstimmungen notwendigen Quoren werden für den ELV aufgrund der tatsächlich gewählten und entsendeten Personen und nicht aufgrund der theoretisch möglichen Personen berechnet. Eine Person hat nur eine Stimme im erweiterten Landesvorstand, auch wenn sie mehrere Funktionen wahrnimmt.

Neuer Text

entfällt

Begründung

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz obsolet.