Initiative i2686: Option zur Einführung einer innerparteilichen Tauschwährung durch die Landesorganisationen
Letzter Entwurf vom 19.03.2013 um 16:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Vorschlag

Die Piratenpartei soll ihre Satzung dahingehend ändern, dass die Landesvorstände und der Bundesvorstand ermächtigt wird, gemeinsam oder regional, eine Tauschwährung einzuführen, falls sich das als zweckmäßig herausstellen sollte.
 

Ziel

Primäres Ziel der Tauschwährung ist der innerparteiliche Leistungsausgleich. Sie soll die Möglichkeit schaffen, dass die Partei verstärktes zeitliches Engagement mit der Reduktion oder Aussetzung von Gebühren belohnen kann. Die Reduktion oder Aussetzung von Gebühren ist nur in Fällen möglich, wo die Piratenpartei die primäre Leistungserbringerin ist (z.B. bei Mitgliedsbeiträgen, Akkreditierungsbeiträgen,...).
 

Basiseigenschaften

- Die Tauschwährung ist nicht mit dem Euro konvertibel. Die Piratenpartei verpflichtet sich in keinem Fall, einen Eurokurs für die Tauschwährung zu garantieren. Der Außenwert ergibt sich alleine aus der Bereitschaft der Mitglieder, Euros gegen die Tauschwährung einzutauschen.
 

- Die Geldschöpfung erfolgt auf Basis der einbezahlten Mitgliedsbeiträge. Die maximal emittierbare Menge der Tauschwährung wird als Prozentsatz der real bezahlten Monatsbeiträge bemessen. Es muss sichergestellt werden, dass weiterhin der größte Teil der monatlichen Beiträge in Euro bezahlt wird und damit die außenwirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichergestellt ist.
 

- Die Emission erfolgt durch die Mitglieder. Jedem zahlenden Mitglied wird jedes Monat ein Prozentsatz der einbezahlten Summe in Euro in Form von Tauschgeld zur Verfügung gestellt. Das Mitglied kann damit Projekte unterstützen, die in ihrem Interesse sind.
 

- Ansparen ist nicht möglich. Am Monatsende erfolgt eine automatische Zuweisung nicht genutzter und im gleichen Monat zugewiesener Einheiten zur weiteren Verwendung an den Vorstand. Der Vorstand darf über die weitere Verwendung frei verfügen.
 

- Bei der innerparteilichen Währung handelt es sich konzeptionell um Schwundgeld. Um den Geldkreislauf "in Schwung" zu halten ist die Lebensdauer einer jeden Tauscheinheit zeitlich begrenzt.
 

- Die Bezeichnung der Währung wird in einer eigenen Abstimmung festgelegt.
 

Anregungen

Antworten zu den Anregungen gibt es im Forumsthread hier:

i2686: Option zur Einführung einer innerparteilichen Tauschwährung durch die Landesorganisationen

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