Diese Initiative | 10 | (6+4) | 22 | (10+12) | Finanzgeschäfte nur noch durch die Bundesfinanzierungsagentur | |||
Diese Initiative | 14 | (7+7) | 15 | (7+8) | Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften öffentlicher Körperschaften |
Initiative i2524: Verbot aller Derivatgeschäfte für öffentliche Körperschaften
Ja: 23 (88%) · Enthaltung: 26 · Nein: 3 (12%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 02.03.2013 um 14:03 Uhr · Quelltext
Öffentlichen Körperschaften und allen von ihnen abgeleiteten Körperschaften (Agenturen, etc.) soll es verboten sein, irgendeine Art von Derivatgeschäften abzuschliessen.
Als Derivate bezeichnet man abgeleitete Geschäfte, also beispielsweise Optionsgeschäfte oder Termingeschäfte.
Optionen sind Rechte, beispielsweise das Recht, eine Aktie oder einen Rohstoff zu einem gewissen Preis bis zu einem gewissen Zeitpunkt oder an einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen.
Termingeschäfte sind verpflichtende Liefer- bzw. Abnahmevereinbarungen zu einem gewissen Preis und an einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft.
Rohstoffe und Aktien bezeichnet man nicht als Derivate.