Ein entsprechender Schutzbereich auf körperliche Unversehrtheit ergibt sich u. a. aus der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1958, die seit 1964 Verfassungsrang in Österreich genießt. Daher kann die Partei keine Zwangsberührung in jeglicher Form einführen, da keine der parteiinternen Regelungen oberhalb des Gesetzes, indbesondere der Verfassung als auch der Menschenrechtskonvention stehen kann.

Personen mit Defiziten an menschlicher Wärme und Sozialisierung mit anderen Personen ist deswegen anstatt einer Zwangsregelung empfohlen, einen Piraten ihres Vertrauens und Hygienestandards um eine Umarmung oder anderweitige körperliche Aktivitäten anzusuchen, die dieser/diese dann akzeptieren oder mit entsprechender, piratig-kerniger Wortwahl ablehnen kann.