Begründung:

Da der Verfassungsgerichtshof eine letztinstanzliche - und damit verbindliche - Entscheidung bezüglich nichtamtlicher Stimmzettel am 29.07.2005 gefällt hat, in der deren Verwendung für rechtens erklärt wurde, beantrage ich, den Verbotsantrag abzulehnen.

Hier zum Urteil:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09949271_05W00I02_00
 

Auch wenn ich für den Grundgedanken Verständnis aufbringen kann (nichtamtliche Stimmzettel erscheinen mir tatsächlich kritisch), ist es doch so, dass eine Entscheidung des VfGH eine weitgehend entgültige Entscheidung darstellt. Erstens sollten wir als demokratische Partei letztinstanzliche Entscheidungen akzeptieren, zweitens würde ein rückwirkendes Aufhebungsverfahren dieser Entscheidung uns keinen konkreten politischen Nutzen bringen. Zudem halte ich es für problematisch, einen NÖ-Antrag auf die Bundesagenda der Partei zu setzen. Diese war mit der Problematik meines Wissens bisher noch nicht konkret konfrontiert.

"Only put on your plate what you can eat!"
 

Mit freundlichen Grüßen

theduke