Antrag auf Änderung des Parteiprogramms der Piraten-Partei Österreichs als auch die einzelnen Parteiprogramme der jeweiligen Landesorganisationen: 1) Bekenntnis zur bürgerlich-liberalen-, demokratisch-föderalistischen und Neutralen Republik! !Abkehr und Ablehnung von „Volksdemokratien“! Anmerkung: Demokratie selbst, ist eher Kennzeichen/Merkmal des Entscheidungsfindungsprozesses und weniger eine „Staatsform“. Ergänzung: Voranstellung von Republik und Konstitutionalismus vor Demokratie! 2) Klares Bekenntnis zu EUROPA und zur EUROPÄISCHEN UNION als eine Union von Republiken, Monarchien (Königreichen), Fürstentümern u. dgl.! Anmerkung: Abkehr von der Ideologie einer Union von Nationalstaaten. Ergänzung: Ausschluss der Kooperation mit Initiativen und Parteien, welche einen allgemeinen Austritt aus der Europäischen Union anstreben! Nicht zufällig, handelt es sich dabei meistens um nationale-/nationalistische Parteien und Gruppierungen. 3) Klares Bekenntnis zur Ablehnung von Nationalismen und Nationalstaaten! Einschließlich der Ablehnung von jeglicher Diskriminierung aufgrund von Rassen-, Ethnien- oder Volksgruppenzugehörigkeit und klare Ablehnung von politischen- wie gesellschaftlichen Faschismus. Begründung: Nationalstaaten beruhen im Wesentlichen auf der Voranstellung/Bevorzugung des sog. „Titularvolkes“ gegenüber Menschen anderer Volksgruppenzugehörigkeit. 4) Klares Bekenntnis zur „Multipolaren-Welt“: Vereinigte Staaten von Amerika, Russische Föderation, China, Indien, Pakistan, OSCE, EU, AU, U.N.O., u. dgl.. Anmerkung: Gleichwertige Anerkennung der einzelnen Völkerrechtssubjekte und Völker. 5) Befürwortung eines auf freien Willen beruhenden Beitrittes der Republik Türkei zur Europäischen Union, und Befürwortung von schrittweisen – auch einseitigen – Maßnahmen bezüglich Visa-Erleichterungen, solange der Beitrittsprozess andauert. Begründung: Maßnahme zur Beendigung des ewigen Hinhaltens und Hinauszögerns. 6) Klares Bekenntnis zum und Förderung des sog. „Völkerrecht“, einschließlich diesbezüglicher Institutionen! Anmerkung: Mir ist durchaus bewusst, dass es „das Völkerrecht“ im dem Sinne nicht gibt, sondern ein komplexes Bündel aus Souveränitätsbegrenzenden Vertragswerken darstellt; 7) Beibehaltung von Sperrklauseln auf allen Ebenen; als Gegenzug, jedoch Lockerung der Barrieren zum Wahlantritt selbst (Unterstützungserklärungen, Gebühren, u. dgl.) 8) Ablehnung der Legislaturperioden-Verkürzungen; Begründung: Eine etwaige Verkürzung der Legislaturperioden, führt lediglich zu Verkürzung der effektiven Regierungszeiten, bei gleichzeitiger Förderung des Zeitaufwandes für Wahlkämpfe, und bedingt wohl kaum Einsparungen in der Verwaltung selbst. 9) Ablehnung von Wahlterminbündelungen; 10) Befürwortung von fixen Wahlterminen! Begründung: Wahltermine sollten grundsätzlich in einer Wahlprozessordnung festgelegt werden (beispielsweise 3 fixierte Termine, an denen eine Wahl stattfinden kann) um folglich den regierenden Parteien die Möglichkeit zu nehmen, die Termine an gesellschaftliche Großereignisse und daraus resultierenden Stimmungen anzupassen. 11) Ablehnung der Reduktion der Anzahl der Abgeordneten zum Parlament; Begründung: Aufgrund der Komplexität von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sollte eine Aufwertung der Parlamentarischen Befugnisse (einschl. der Schaffung neuer Gremien) anstelle einer Reduktion angedacht werden. 12) Ablehnung der Forderung nach Abschaffung der sog. „Regierungsvorlage“. Begründung: auch die sog. „Opposition“ bzw. einzelne Abgeordnete können „jederzeit“ innerhalb gesetzter Fristen Gesetzesvorlagen, Novellierungs- und Abänderungsanträge einbringen. 13) Förderung des Menschenrechtsausschuss beim Parlament! Anmerkung: Förderung im Sinne von personeller- und finanzieller Aufstockung als auch der erweiterten Mitsprache- und Anhörungsrechten im Parlament als auch in Rathäusern, Landtagen und Bundesrat. Begründung: Größtenteils decken sich die Aufgaben des sog. „Menschenrechtsausschusses“ mit Forderungen der Piratenpartei Österreich, sodass eine substanzielle Förderung dieses Ausschusses, einem eigenen Parteiengagement vorzuziehen ist. 14) Befürwortung der Errichtung eines sog. „Asyl-Gerichtshofes“. 15) Befürwortung eines Wissenschaftlichen Dienstes beim Parlament der Republik Österreich II (nach Vorbild jenen beim Deutschen Bundestag) Institutionelle Alternative: Ansiedelung im Bereich des Bundeskanzleramtes! Ergänzung: Ebenso sollte bei jedem Landtag ein diesbezügliches Beratendes Gremium eingesetzt werden, bzw. dem Wissenschaftlichen Dienst des Parlamentes ein Mitsprache- bzw. Anhörungsrecht auf Landesebene und im Bundesrat eingeräumt werden. 16) Befürwortung und Förderung von jährlichen Abrüstungs- bzw. Rüstungsberichten, nach Vorbild jener des Deutschen Bundestages. 17) Befürwortung und Förderung von Anhörungs- und gegeben falls Mitspracherechte für sog. „Nicht-Regierungsorganisationen“ (NGO´s) im Parlament der Republik Österreich II, im Bundesrat und in den Landtagen. Begründung: Förderung der frühen Einbindung der sog. „Zivilgesellschaft“ in die Entscheidungsprozesse; 18) Ablehnung der Streichung/Abschaffung des Bundesrates. Begründung: Persönlich sehe ich den Bundesrat als demokratische Errungenschaft, und als Hürde zur Zentralisierung von Macht und Befugnissen, nebst der Möglichkeit der Einbindung in den politischen Entscheidungsfindungsprozess. Alternative: Etwaige punktuelle Überantwortung von Kompetenzen und Kontrollbefugnissen. 19) Ablehnung einer allgemeinen Reduktion von Gemeinden! Begründung: Eine etwaige Reduzierung von Gemeinden und folglich auch Wahlsprengeln, wird es sog. „Kleinparteien“ nur erschweren, Abgeordnete in die einzelnen Institutionen auf Landes- und Gemeindeebene zu entsenden und dient eher den Machterhalt etablierter Parteien. 20) Ablehnung einer Reduktion der Bezirke in Wien! Begründung: Eine etwaige Reduzierung von Bezirken und Wahlsprengeln, wird es sog. „Kleinparteien“ nur erschweren, Abgeordnete ins Rathaus bzw. Bezirksämtern zu entsenden und dient eher den Machterhalt etablierter Parteien. 21) Ablehnung der Reduktion bzw. Streichung von Landtagen und Landeshäuptern! Begründung: Aufgrund der Komplexität von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, sollte eine Aufwertung der diesbezüglichen Befugnisse, anstelle der Abschaffung angedacht werden. 22) Kein „allgemeines“ Ersetzen von Landesgesetze durch Bundesgesetze! Begründung: Ein „Ersetzen“ von Landeskompetenzen durch Bundeskompetenz, bedingt lediglich eine Kompetenzanhäufung auf Bundesebene, und führt allgemein zur „Zentralisierung von Macht“; 23) Ablehnung des Einsatzes von Wahlcomputern; Begründung: allg. Manipulationsgefahren; 24) Einführung von Wahlanerkennungsklausel - Wahlwiederholung: Begründung: Bei sehr geringer Wahlbeteiligung (unter 15 Prozent der Wahlberechtigten) sollte die Wahl, wiederholt werden; jedoch maximal 2 Wahlwiederholungsdurchgänge. Anmerkung: Dies dient einerseits zur Senkung der Anzahl von Nichtwählern durch eine sog. „in-Pflichtnahme“ des Bürgers als auch zur Förderung der breiten Anteilnahme der Gesellschaft an demokratischen Prozessen. Grundsatzfrage: Ist das allgemeine Wahlrecht, welches doch hart erkämpft wurde, nicht mehr Pflicht als ein reines (Gewohnheits-)Recht? 25) Ablehnung der Senkung des passiven Wahlrechts auf 18 Jahre bei Bundespräsidentenwahlen; Begründung: Fehlende Fachkompetenzen! 26) Ablehnung von sog. Jugendwahlen; Anmerkung: Allgemein befürworte ich, aufgrund der allgemeinen Nicht-Interesse an politischen- wie gesellschaftlichen Prozessen, eine Anhebung des aktiven Wahlrechts auf 18 bzw. 24 Jahre. Insbesondere die Anhebung des aktiven Wahlrechts auf 24 Jahre, bedingt, dass sie mit den erwähnten Prozessen eher vertraut sind, als mit 16 Jahren, und darüber hinaus ihnen auch die arbeitsmarktspezifischen- bzw. unternehmensspezifischen Eigenheiten und gesellschaftlichen Verstrickungen eher bekannt sind, als beispielsweise mit 16 Jahren. Ergänzung: Auch können die allg. Interessen von Jugendlichen, bzw. Interessen der Jugend im Zuge der Stimmenabgabe von den Eltern, bzw. der Familie bei ihrer eigenen Stimmabgabe berücksichtigt werden. Alternative: Entsendung von eigenen Jugendinteressensvertreter, in die jeweiligen Institutionen der Republik, welche Sorge dafür tragen, dass die Interessen von Jugendlichen gewahrt und berücksichtigt werden. (Anmerkung: derzeitige Zuständigkeit: Ministerium für Jugend und Familie) 27) Anhebung des aktiven Wahlrechts auf allen Ebenen auf 18 wenn nicht sogar 24 Jahre. Begründung: siehe Punkt „Jugendwahlen“; 28) Ablehnung eines Faches „Politische Bildung“ an Schule, stattdessen Befürwortung und Förderung des Fächer „Geschichte“, „Philosophie“ und „Politisches Verständnis“ (im Sinne von der Vermittlung von politischen- und demokratischen Grundsätzen und Grundlagen); Begründung: Der Begriff „Politische Bildung“ suggeriert zunehmend die Bildung von politischen Neigungen und Interessen und ist weniger „wert- und ideologiefrei“ als ein allgemeines Verständnisfach; 29) Befürwortung einer mehrsprachigen Primär- und Sekundarbildung. Anmerkung: Nach dem Vorbild der 4-Sprachigen Schweiz (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch), als gesellschafts-integrative Maßnahmen, sowie zur allgemeinen „innergesellschaftliche-Verständnisförderung“ und als Vorbildung hinsichtlich eines Hochschul- bzw. Universitätsstudium, beispielsweise: Hauptunterrichtssprache: Deutsch (Amts- und Volkssprache) 1.te Fremdsprache: Englisch/Französisch (Wahlmöglichkeit, Welt- und Wirtschaftssprachen), 2.te Fremdsprache: Türkisch/Latein/Russisch/Italienisch/Finnisch etc. (Wahlmöglichkeit, Gemeinschaftssprachen in heterogenen, offenen interkulturellen Gesellschaften). Ergänzung: Auch bedingt dies, einen höheren Bedarf an Sprachlehrern und kann folglich ebenso als arbeitsmark-politische Maßnahme betrachtet werden. 30) Ablehnung eines aktiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene, bei einer Aufenthaltsdauer in der Republik, von/ab 3-Monaten; Alternative: frühe innergesellschaftliche Einbindung (in sog. NRO, NGO, NPO und Vereinen) auf Ebene der sog. „Zivilgesellschaft“; 31) Befürwortung eines aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer (einschl. EU-Ausländer bzw. EU-Bürger), auf allen Ebenen, gebunden an einen Mindestaufenthalt von 5 bis 7 Jahren. Begründung: zuvor fehlende Vertrautheit mit der lokalen- und regionalen Eigenheiten; 32) Allgemein Befürwortung des Wahlrechtes für Häftlinge, jedoch sollten jene welche wegen Verhetzung, Fremdenhass und allen voran wegen Verhetzung zur mehrjährigen Haftstrafen verurteilte ausgenommen werden. 33) Befürwortung und Förderung der institutionellen „Whistleblower“-Anlaufstellen. Anmerkung: Diese wären beispielsweise Bürgeranwaltschaft, Volksanwaltschaft, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Patientenanwaltschaft, Menschenrechtsausschuss beim Parlament, Staatsanwaltschaft, Finanzmarktaufsicht, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Transparency International, allg. Ministerien und Unterausschüsse sowie Gremien in Rathaus, Landtagen, Bundesrat und Parlament, Bundeskanzleramt und Präsidium des Bundespräsidenten, Klagsverband, Journalistenverband u. dgl.. 34) Befürwortung der Stärkung der Unabsetzbarkeit von „Volks- und Bürgeranwälten“, statt Maßnahmen zur Erleichterten-Absetzbarkeit. Begründung: Etwaige Möglichkeiten der erleichterten-Absetzbarkeit bedingt die Abhängigkeit von tagespolitischen Stimmungen und Meinungen und könnte ebenso der nötigen Distanz und Unabhängigkeit von Parteipolitik und Volksstimmung zu widerlaufen! Anmerkung: Absetzungen sollten nur im Zuge von grober Pflichtverletzung möglich sein. 35) Befürwortung und Förderung eines „Freedom Information Act“ nach Vorbild jenes der Vereinigten Staaten von Amerika, sowohl auf Ebenen der Europäischen Union als auch der Republik Österreich II. 36) Ablehnung von „Live-Übertragungen“ von Sitzungen des Parlamentes, des Bundesrates bzw. Gemeinderäte und Rathäusern. Begründung: Die Ablehnung von der Übertragung von „Live-Streams“ beruht in erster Linie darauf, dass diese Sitzungen, größtenteils zu jenen Zeiten stattfindet, wo ein Großteil der Wahlberechtigten entweder beruflich tätig ist, oder beispielsweise Lehrveranstaltungen im Zuge eines Hochschul- bzw. Universitätsstudium besucht; und ebenso darauf, dass Live-Übertragungen möglicher weise zu einer Popularisierung und Emotionalisierung des politischen Prozesses führt. (Überspitzt formuliert: bedingt die Live-Übertragung die Gefahr, dass Sitzungen zu „Unterhaltungsshows“ verkommen, bzw. allzu sehr, auf wankelmütige Stimmungen in der Gesellschaft Rücksicht genommen werden muss.) Alternative I: Veröffentlichung von Gesetzesvorlagen, Abänderungs- und Novellierungsanträgen beispielsweise bis zu 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin bzw. Übermittlung an einzelne Kommissionen, Zusammenschlüssen und Vereine! Alternative II: Förderung eines sachlich-objektiven und beschreibenden bzw. erklärenden Journalismus und Berichterstattungen (TV & Radio, einschl. Web-Radio), denn oftmals sind die einzelnen Gesetzesanträge, Abänderungs- und Novellierungsanträge, in Inhalt und Umfang und Auswirkungen zu komplex, als das diese von der sog. „breiten Masse“, über ihren eigenen Alltag und eigenen Lebensumstände hinaus verstanden werden. Anmerkung: Die Bereitstellung von diesbezüglichen Aufnahmen, im Form einer Online-Datenbank, mitsamt mehrsprachigen Übersetzungen bzw. Untertiteln und gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen Gebärdensprache, sind zu begrüßen und zu unterstützen. 37) Klares Bekenntnis zur Anlassfall- und Personenbezogenen Überwachung durch Organe der Republik Österreich II, unter strikten gesetzlichen Auflagen und einer parlamentarischen Kontrolle (u.a. durch einen Kontrollausschuss beim Parlament), jedoch unter Beibehaltung der absoluten Ablehnung von ugs. „Massenüberwachungen“. 38) Ablehnung der Zusammenlegung der Geheimdienste der Republik Österreich II. Begründung: Sowohl in Zuständigkeiten als auch Kompetenzen und Freiräumen sind zivile- und militärische Geheimdienste klar zu trennen! 39) Befürwortung einer allgemeinen sichtbaren Nummern-kodierten Kennzeichnungspflicht von Sicherheitsorganen der Republik. Anmerkung: Dem Bürger, dem Volk müssen Klarnamen nicht bekannt sein; jedoch den Zuständigen Einsatzleitern und Kontrollorganen bzw. Kontrollgremien! 40) Aufnahme der „Verfassungsschutzgesetznovellierung“ (Herbst 2015) ins Parteiprogramm. Anmerkung: Von einer Thematisierung im Zuge der Wien-Wahl 2015, wird abgeraten, da die Zuständigkeit/Kompetenz ganz klar im Bereich des Bundes liegt; Alternative: frühzeitige Einbindung des sog. „Menschenrechtsausschusses“ sowie des Verfassungsgerichtshofes und gegeben Falls auch des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; 41) Keine Abschaffung des Präsenzdienstes (der Präsenzdienstpflicht): Begründung: Eine etwaige Abschaffung bedingt allen voran, einen Wegfall von gesellschaftlicher Berührung, ….. kein Erfassen der vorherrschenden Mentalitäten und Stimmungen; jedoch muss klargestellt/sichergestellt werden, dass ein Präsenzdienst nicht zwangsläufig einen Kriegsdienst bedingt; …. Auch würde im Falle der Einführung eines Berufsheeres, vor allem die Rekrutierung als „finanziell-schwachen“ Gesellschaftsschichten fördern. Alternative: Aufwertung und Ausweitung des Präsenzdienstes auf 15 Monate, mit verstärkter Konzentration auf Ausbildung und Bildung; Ergänzung: Jedoch muss/sollte klargestellt werden, dass Präsenzdiener nicht automatisch zu Kriegsdiensten herangezogen werden (dürfen/können); Beibehaltung des Prinzips der „freiwilligen Meldung“ zum Kriegsdienst; 42) Bekenntnis zum Bundesheer als Parlamentsarmee (unabhängig von deren Struktur als Miliz- oder Berufsheer), bzw. Stärkung der Mitsprache- und Entscheidungsrechte des Parlamentes hinsichtlich der Entsendung von militärischen Personal, -Gütern und –Geräten ins Ausland, jedoch unter Beibehaltung des Oberbefehles beim Bundespräsidenten der Republik Österreich; (Hintergrundinfo: Parlamentsbeteiligungsgesetz des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2005) 43) Ablehnung des Einsatzes von militärischen Kräften (Einheiten) im Inland, außer unter den verfassungsmäßig- bzw. gesetzlich-definierten „Ausnahmezuständen“ und folglich auch Ablehnung von Assistenzdiensten, welche eindeutig in die Zuständigkeit von zivilen Sicherheitsorgane (Bundes- und Landespolizei) fallen. 44) Ablehnung einer eigenen sog. „EU-Armee“. Begründung: Die derzeitigen existierenden militärischen Einheiten und Organe sind ausreichend und die Schaffung einer eigenen EU-Armee, bedingt lediglich eine Militarisierung der Europäischen Union. Außerdem bedingt sie, extreme Unstimmigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten, beispielsweise im Kontext der jeweiligen Atomwaffenarsenals; Ist es doch eher sehr unwahrscheinlich, dass sowohl die Republik Frankreich, als auch England bzw. das Vereinte Königreich ihre Atomwaffenarsenale an die Europäische Union abgeben werden. 45) Absolute Ablehnung der Anerkennung der internationalen Vertragsorganisation NATO als Völkerrechtssubjekt“. Begründung: Die internationale Vertragsorganisation NATO soll weiter Gegenstand (Objekt) des Völkerrechts sein, aber kein eigenes Völkerrechtssubjekt. Letztendlich liegt die Begründung für die Nicht-Anerkennung als Völkerrechtssubjekt, in den Begriffen „Subjekt“ und „Objekt“. 46) Absolute Ablehnung einer Vollmitgliedschaft in der internationalen Vertragsorganisation NATO. Begründung: Eine allgemeine Begründung der Ablehnung eiern Vollmitgliedschaft, liegt in den Anforderungen der NATO an deren Mitglieder: Bereitschaft zur Truppenstationierung, Zustimmung zur „Nuklearen Abschreckungsdoktrin“ und gegeben Falls auch Beteiligung an der sog „Nuklearen-Teilhabe“, der allgemeinen Bereitschaft zur Stationierung von Atomwaffen, der aktiven Mitwirkung an sog. „ordnungspolitischen Einstätzen“ und NATO-WEU-Einsätzen auch außerhalb ihres Artikel-V-Territorium, sowie der bedingungslosen Bereitschaft alle Elemente der landes- und völkerrechtlichen Neutralität über Bord zu werfen, und weiterer Bedingungen. 47) Befürwortung der Möglichkeit des Austrittes aus dem Programm Partnerschaft für Frieden der internationalen Vertragsorganisation NATO. Alternative: Solange die Mitgliedschaft in dem „Partnerschaftsprogramm für Frieden“ besteht, sollte eine aktive Teilnahme in den Bereichen der Abrüstung, Entmilitarisierung, Rüstungskontrolle, Rüstungsexportüberwachung, Transparenz und Vertrauensbildende Maßnahmen angestrebt werden, doch aktive Teilnahme an Kampfhandlungen ausgeschlossen werden. Ergänzung: Offenlegung aller bisherigen Engagements im politischen- und militärischen Sektor, im Rahmen der Internationalen Vertragsorganisation der NATO, zur Verminderung/Minderung der sog. „Swinging-Doors“ zwischen dem politischen-, militärischen- und privatwirtschaftlichen Sektor. 48) Befürwortung der Abschaffung der sog. „Habsburg-Gesetze“ Anmerkung: Negative Erbschaft (Errungenschaft) aus dem sog. „Dritten Reich“. Begründung: Im Sinne einer Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und der allgemeinen Forderung der Basis „Gleiche Rechte für Alle“ und ebenso aufgrund des sog. „Gleichheitsgebot“ und des „Nicht-Diskriminierungsgebot“ sollen Mitglieder der Familien Habsburg und anderer betroffener Familien aus dem demokratischen Prozess nicht ausgeschlossen werden; Lediglich ein Anrecht von Geburtsweges auf politische Ämter, soll bzw. darf es nicht geben. Ergänzung: Etwaige Entschädigungszahlungen bzw. Rückführung von Eigentum (Besitztümern) sind erstmals außen vor zu lassen, und wären Gegenstand separater Verhandlungen mit Bund, Ländern und Privatpersonen. Grundsatzfrage: Warum sollten Angehörige der Familie Habsburg und anderer betroffener Familien, weiter vom politischen- und demokratischen Prozess ausgeschlossenen werden, solange sie sich zur bürgerlich-liberalen-, demokratisch-föderalistischen und Neutralen Republik! bekennen? Anmerkung: Soweit möglich, war ich bemüht, größtenteils jede einzelne Änderung (mit wenigen Ausnahmen) sachlich darzustellen und zu begründen sowie gegeben Falls Alternativen aufzuzeigen um eine Basis für sachlich-produktive Diskussionen zu liefern;