=Antrag=
Die LGV OÖ fasst folgenden Beschluss:

Die LO Wien wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.


=Erklärung=
Das Recht eine beliebige LO durch eine andere LGV aufzulösen ergibt sich aus dieser Auslegung der Satzung:
https://forum.piratenpartei.at/thread-14165.html
Im Besonderen geht es um die Auslegung des Satzes "(4) Die LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach §8 (4) und entscheidet über die Landesgeschäftsordnung mit Mehrheit von mindestens 60%." (Satzung §13).
Da das SG in erster Instanz zur Einschätzung kam, dass die Kompetenzen der LOs nicht durch die BGO entgegen der Satzung beschränkt werden kann (https://forum.piratenpartei.at/thread-14248.html), fällt jeder LGV auch folgendes Recht zu:
"(7) Die Auflösung einer Landespartei erfolgt durch Beschluss der BGV mit mindestens 60%-iger Mehrheit oder durch Beschluss des EBV mit mindestens 90% seiner Stimmrechte." (Satzung §13)