Junge Menschen, die nicht bei ihren Eltern leben können – aus den unterschiedlichsten Gründen  – sind in Österreich einer Ungleichbehandlung ausgesetzt:
 
An ihrem 18. Geburtstag verlieren sie den Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendhilfe. Sie müssen von einem Tag auf den anderen per Gesetz selbständig sein und viele müssen auch ihr Zuhause verlassen!
 
Ob eine Hilfe für 18+ verlängert wird, ist von einer Reihe oft schwer nachvollziehbarer Faktoren und dem guten Willen der einzelnen Bundesländer abhängig. Gerade in Graz haben wir den Menschen, das Kind, den Jugendlichen im Fokus. Kinder und Jugendliche werden über den 18. Geburtstag hinaus begleitet und unterstützt, um ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Dies ist jedoch nicht selbstverständlich und nicht gesetzlich verankert. 
 
 
Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden
 
Dringlichen Antrag
 
=Der Gemeinderat der Stadt Graz möge an den Bundesgesetzgeber mit dem Ersuchen herantreten, für die Zielgruppe der 18+ die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch jungen Erwachsenen die notwendige Begleitung in die Eigenständigkeit bereit gestellt werden kann.=