=Antragstext:=

Die Bundesgeschäftsordnung soll wie folgt abgeändert werden:

==Der § 7 soll durch einen neuen §7 ersetzt werden.==

'''Alt:'''

§7 Bundesvorstand

(1) Die Anzahl der Mitglieder des BV muss durch eine Abstimmung vor der Wahl durch die BGV bestimmt werden.

(2) Die BV-Mitglieder werden dann durch eine Wahl entsprechend der BWO bestimmt.

(3) Weitere Kandidaten, die bei der Wahl nicht abgelehnt wurden, werden dem Wahlergebnis entsprechend gereiht als Vertreter vorgemerkt, so sie dies nicht explizit ablehnen.


'''Neu:'''

§7 Bundesvorstand

(1) Der Bundesvorstand ist eine Dachorganisation, bestehend aus Ländervertretern.

(2) Die Mitglieder setzen sich aus Nominierten der jeweiligen Länder zusammen.

(3) Die Landesorganisationen/Landesparteien bestimmen entweder durch eine Wahl oder durch einen Beschluss der Landesvorstände jeweils einen Vertreter und einen Stellvertreter, sowie eventuelle Nachrückerkandidaten.


==Der § 8 entfällt==