Der folgende Text möge an passender Stelle in der BGO geändert werden: =Antrag= BGO §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung (3), '''fett''' markierte stellen ändern sich. == Alt == (3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als '''4''' Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden. == Neu == (3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als '''2''' Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden. =Begründung= Wir wollen doch mehr Beteiligung und keine Mitglieder ausschließen. Vor kurzem wurde aus ähnlichen Gründen [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4722.html i4722: Keine Stimmrechteinschränkung bei LO Wechsel (wechsel max. ein mal pro Monat)] angenommen. Die Initiative [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5310.html BGV akkreditierung ab Parteibeitritt] wurde nicht angenommen, daraufhin habe ich sie hier abgeschwächt.