In Graz sind derzeit offiziell rund 8.500 Hunde gemeldet. Die Rolle des Hundes innerhalb der Familie gestaltet sich vielfältig. Vom treuen Begleiter einsamer Menschen bis hin zum vollwertigen Familienmitglied und einfühlsamen Spielkameraden reicht die Palette. Für zahlreiche Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sind sie unverzichtbare Helfer bei der Bewältigung ihres Alltags. Besonders im urbanen Bereich und in einer Zeit, in welcher wir alle unter wachsendem Druck im Berufs- oder Schulleben stehen, erfüllt das Haustier im Speziellen der Hund eine wichtige Aufgabe, die Freizeit sinnvoll im Freien zu gestalten. 
Wir dürfen gegenwärtig eine Tendenz erkennen, alle Lebenssachverhalte gesetzlich oder am Verordnungswege zu regeln. Dies führt aber dazu, dass im konkreten Beispiel eine artgerechte Hundehaltung in der Stadt nur mehr schwer möglich ist. Hunde benötigen, zumindest ist dies den meisten Rassen immanent, ausreichend Auslauf. Die Leinen- und Maulkorbpflicht, die im Steirischen Landessicherheitsgesetz verankert sind, stehen dem entgegen. Sie sind aber unumstritten notwendig, um die Sicherheit der Bevölkerung besonders der Kinder, aber auch der Hunde selber in der verkehrsbelebten Stadt zu gewährleisten. Die wenigen Hundewiesen in unserer Stadt, 9 Stück für 17 Bezirke, sind restlos überfüllt und sind daher nicht dazu geeignet, Hunden die Möglichkeit zu bieten, sich entspannt zu bewegen. Hier könnten Hinweistafeln vor den Hundewiesen mit Verhaltensempfehlungen bezüglich Nutzungsdauer u.v.m. Erleichterung schaffen, sodass die Auslaufflächen für mehr Halter mit ihren Hunden nutzbar werden. Andere europäische Städte – München, Zürich oder Berlin seien hier genannt – haben die Einführung der Leinenpflicht mit der Einrichtung weitläufiger Auslaufzonen jedenfalls erfolgreich begleitet. Die durchschnittliche Auslauffläche, die jedem Hund in diesen Städten zur Verfügung steht, beträgt zwischen 18 und 22 m², während sich Hunde in Graz mit derzeit durchschnittlich 2,2 m² an Auslauffläche begnügen müssen. Es steht den Gemeinden frei, an entsprechenden Flächen Auslaufzonen auszuweisen. Dort besteht, sofern diese auch umzäunt sind, keine Leinen- und Maulkorbpflicht. Ein anderer Lösungsansatz wäre, in öffentlichen Flächen und Parkanlagen zu bestimmten Zeiten die Leinen- und Maulkorbpflicht aufzuheben, um ausreichenden Auslauf für die Hunde zu garantieren. Dies müsste allerdings mit einer entsprechenden Gesetzesnovelle einhergehen. Aus Sicht der Antragstellerin sind beide Lösungsvarianten denkbar, sofern sie nur zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Zustände führen. Daher sind die zustä
ndigen Stadtsenatsreferenten und zuständigen Experten des Hauses Graz aufgefordert, tätig zu werden.
 
 
Daher stelle ich unter Bezugnahme auf oben erwähnten Antrag nunmehr im Namen des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden
 
 
Dringlichen Antrag
gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat
der Landeshauptstadt Graz
 
 
Der Gemeinderat wolle beschließen:
 
=Die zuständigen Stadtsenatsreferenten, im Speziellen Herr Bürgermeister Nagl in seiner Ressortzuständigkeit für die Abteilung Grünraum und Gewässer, werden aufgefordert, mit den zuständigen Fachbeamten ins Einvernehmen zu treten und unter Beiziehung von Fachkräften aus der Jägerschaft, Zoologen, Hundetrainer, Veterinären und auch der Tierschutzombudsfrau des Landes, Frau Dr. Fiala-Köck, sowie betroffene Bürger beispielsweise aus der Initiative Graz.Mensch.Hund einen Runden Tisch abzuhalten. Aus den im Motivenbericht dargebrachten Ansätzen und darüber hinaus sollen in diesem Rahmen Lösungsvarianten erarbeitet werden, die dem Gemeinderat bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.=