Erklärung
diese optimierte Version ist der Realität etwas besser angepasst, als die ursprüngliche.
Folgende Änderungen wurden durchgeführt:
Änderungen
1.) Rechtschreibfehler ausgebessert
2.) §2(1-2) abgeändert in:
(1) Der Landesvorstand (LV) setzt sich aus zumindest drei Mitgliedern der PPStmk zusammen und wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt. Die Hauptaufgabenbereiche des Landesvorstands sind: Außenkommunikation, Innenkommunikation, Organistion, Finanzen. Der LV teilt sich die Aufgabenbereiche selbst auf, kann dieses aber auch an andere Mitglieder oder an Externe (z.B. Angestellte, Unternehmen) delegieren. Die Zuständigkeiten sind nach außen transparent zu machen.
3.) Ergänzung von §3
(3) Außerhalb der LV-Sitzungen besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses. Alle Mitglieder des LV sind über einen solchen geplanten Beschluss zu informieren. Der gefasste Beschluss muss im darauffolgenden LV-Protokoll aufscheinen.