Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt '''jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter'''. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Außerdem gibt es nur 6 Landesorganisationen. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

= Meinungsbild =

Beide Schiedsgerichtsinstanzen auf Bundesebene wählen. Natürlich ist auch weiterhin die Unvereinbarkeit mit Organen zu beachten.

= Was heißt das =

* Möglicherweise eine großere Chance Kandidaten zu finden?
* ...