Die Bundesfinanzordnung soll in §4 nicht geändert werden, und bleibt wie folgt:
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!
Die Bundesfinanzordnung soll in §4 nicht geändert werden, und bleibt wie folgt:
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!