Die aktuelle Situation ist, dass unser Schiedsgericht aus zwei Instanzen besteht, dem Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) und dem Bundesschiedsgericht (BSG, 2. Instanz). Alle Anträge gehen zuerst an die 1. Instanz und eine mögliche Berufung geht an die 2. Instanz. Jetzt ist es leider so, dass es zwar ein mit drei Mitgliedern besetztes BSG gibt '''jedoch gibt es nur einen Länderschiedsrichter'''. Selbst wenn wir drei LSG Mitglieder hätte wäre das auch noch problematisch weil für ein Verfahren eigentlich drei zufällig aus allen Länderschiedsrichtern ausgewählt werden sollten. Deshalb mache ich dieses Meinungsbild um eine mögliche Lösung zu finden.

= Meinungsbild =

Länderschiedsgericht (LSG, 1. Instanz) durch ein Schöffengericht ersetzen. Für jedes verfahren werden zufällig Schöffen aus den Mitgliedern ausgewählt. Natürlich ist auf Unvereinbarkeit mit anderen Organen zu achten. Und möglicherweise mit einem BSG als Vorsitz?

= Was heißt das =

* Die Last wird auf alle Mitglieder verteilt.
* ...