Der Bundesgeschäftsordnung ist folgender Punkt als neuer Paragraph hinzuzufügen:

Transparenz

(1) Die Piratenpartei Österreich verpflichtet sich ausdrücklich dem Prinzip der Transparenz.
(2) Die Bundesgeschäftsführung sowie die Landesgeschäftsführungen sind in ihren Tätigkeiten Personalangelenheiten betreffend explizit von der Pflicht der Transparenz ausgenommen.
(3) Sämtliche davon nicht betroffene Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen der Partei müssen öffentlich einsehbar sein. Ebenso müssen auch alle Sitzungen von Organen der Piratenpartei öffentlich sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche die unter Datenschutz stehende Personalangelegenheiten betreffen.

Begründung:

Die Piratenpartei Österreich hat sich in ihren Grundfesten dem Prinzip der Transparenz verpflichtet. Aus dem Piratenkodex, abrufbar auf der Homepage der Piratenpartei Österreich:

Korruption und Missstände gedeihen im Verborgenen. Daher muss das Handeln von Organisationen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft durchsichtiger und überprüfbarer werden. Die Arbeit der Piratenpartei kann im Internet und vor Ort von allen mitverfolgt werden.
In diesem Sinne ist es unverantwortbar, dass bei den Piraten Politik und Entscheidungsprozesse abseits der Öffentlichkeit betrieben warden.

Die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung ist für alle Landesorganisationen und Teilbereiche bindend und verhindert eventuelle künftige Missstände.

Im Antrag wird nur eine Satzungsänderung angestrebt damit "Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen" immer wenn möglich öffentlich sind. Über "Passworter, Zertifikate und Private-Keys" wird überhaupt nichts ausgesagt, diese sind gleich zu behandeln wie bisher.