Kein Antrag zu diesem Thema aus folgenden Gründen:
Begründung
1. Es fehlt die Definition von "mutwillig sinnlosen neuen Initiativen".
Was macht eine "mutwillig sinnlosen neuen Initiativen" aus und was unterscheidet eine solche von einer Initiative, die zwar gut ist, aber nur deshalb nicht das Quorum schaffte, weil sie überall ausgeblendet wird und der Pirat keine Möglichkeit hat, die Initiative ausreichend bekannt zu machen? Der Antrag enthält keinerlei Hinweise auf die qualitative Bewertung der Initiativen. Es wird ein ungerichteter Ansatz gefordert, der hochwertige Anträge gleichermaßen trifft wie qualitativ niedrig zu bewertende Anträge. Beide würden automatisiert und ohne weitere Begründung ausgeblendet.
2. Es fehlt eine Berufungsmöglichkeit
Automatismen klingen in der Theorie immer gut, in der Praxis lassen sie aber zu wünschen übrig. Der Antragsteller kann sich an keine Stelle wenden, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Man stelle sich einen Automatismus vor, wonach jemand nur 10 Klagen pro Monat bei Gericht einbringen darf, weil das Gericht aufgrund viel zu vieler Klagen, die andere Personen als die Klagseinbringenden selbst, als Spam qualifizieren. Würden wir sowas im Rechtssystem haben wollen?
3. Es fehlt die Begründung, weshalb das ausgerechnet ab 10 Initiativen wirken soll
Warum nicht 5? Warum nicht 25? Ist das eine willkürlich gewählte Zahl oder liegt dieser Zahl eine Analyse des bisherigen Verhaltens der User im Liquid zugrunde? Hier wird einfach irgendwas willkürlich gefordert, dem überhaupt keine Analyse zugrundeliegt. Wie viele Anträge sind denn "Spam"? Pro Monat? Pro Jahr? Über die User gerechnet? Wenn sich herausstellt, dass das weniger als 10% sind, rechtfertigt das dann eine Maßnahme?
Conclusio
Gemessen an der Qualität ist auch der originale Antrag Liquid-Spam, weil ihm keinerlei substanzielle Daten und Analysen zugrundeliegen. Es kommt einzig die persönliche Ansicht des Autors zum Ausdruck, der halt Anträge nicht sehen will, die er als Spam klassifiziert. Diese Klassifikation erfolgt nicht nach objektiven Kriterien. Dem Autor ist zugute zu halten, dass es sich um ein Meinungsbild handelt, allerdings enthält es bereits einen konkreten Änderungsantrag. Einer Partei, die sich das Label "evidenzbasiert" an die Brust heftet, ist sowas unwüdig.
Hinweis bezüglich negativer Auswirkungen bei Änderung des Standard-Systemverhaltens
Eine Änderung des Verhaltens eines Softwaresystems ohne weitere Information an den Nutzer durch das System macht es für Nutzer des Systems unmöglich, die Änderung selbstständig zu erkennen. Das betrifft jetzt nicht diesen Antrag konkret, sondern die automatische Filterung der Timeline des Liquid. Vorgangsweisen wie diese erwartet man sich von Organisationen, die Änderungen möglichst unerkannt in Systeme schmuggeln wollen. Sämtliche Maßnahmen und Ideen, die eine Ausblendung zur Folge haben die nicht durch den Anwender selbst bestimmt ist (u.a. der "Mistkübel" im Forum), weisen daher zensurähnliches Verhalten auf. Die Piratenpartei ist hier auf dem besten Weg in das typsische Verhalten der Altparteien.
Anregungen
Es ist wirklich nicht nötig, dem Autor irgend etwas zugute zu halten oder nicht. Es reicht vollkommen, wenn formuliert wird, wie schlecht der alternative Antrag ist oder nicht und warum. Dem Autor irgend welche Gefühlsregungen zu unterstellen, wie dass er "halt Anträge loswerden will" oder "Frust" hat, sind nichts weiter, als Tritte unter die Gürtellinie und einer Initiative in einer aufgeschlossenen, progressiven Partei nicht würdig.
Antwort: Fair enough. Ich habe das Wort "Frust" auf "persönliche Ansicht" und "Anträge loswerden" auf "nicht sehen" abgeändert. Es muss möglich sein, darauf hinzuweisen dass es sich hier um die persönliche Meinung des Autors alleine handelt, ohne dass das gleich als Angriff aufgefasst wird.