Bezüglich des Wahlantrittes bei den kommenden Landtags-, Gemeinderats- und Bezirkswahlen in Wien im Jahr 2015 beschliessen die Mitglieder der LO Wien der Piratenpartei Österreichs
Die Piraten treten bei den kommenden Wien-Wahlen 2015 alleine als PIRAT an
Begründung
- der antritt der piraten bei der eu-wahl gemeinsam mit kpö, wandel und unabhängigen als europa anders hat zu deutlichen abgrenzungen bis hin zum parteiaustritt von einigen bis vielen piraten geführt. um dieser korrision entgegenzutreten und die identität der piraten zu stärken, werden bei der kommenden wahl keine wahlallianzen eingegangen.
- die marke piraten verschwindet bei einem weiteren antreten in einem bündniss total und das bisher von sympathisanten entgegengebrachte vertrauen geht damit verloren.
- ein alleinatritt der piraten sichert, dass die wahlkampfthemen ausschliesslich und ohne rücksichtnahme auf bedenken anderer partner zu setzen sind – z.b. cannabis, open source, transparenz, bürgerbeteiligung, datensicherheit.
- der zu führende wahlkampf kann sich bei einem antritt als piraten auf piratische werte konzentrieren und der alleinantritt ermöglicht auch eine flache entscheidungsstruktur und kurzfristige reaktionen auf tagesaktuelle themen.
- bereits bei einem einzug in den einen oder anderen bezirksrat gibt es auf grund des wiener parteienförderungsgesetzes geldmittel für landesparteien. und zwar ausschliesslich für parteien und nicht für listen. um bei einem bündnis in den genuss von förderungen zu kommen wäre dementsprechend die neugründung einer gemeinsamen partei mit eventuellen partnern notwendig. bei einem durchaus möglichen einzug in den landtag verschärft sich dieses problem mit der höhe der zu erwartenden parteienförderung zusätzlich.
unabhängig von einem zu beschliessenden alleinantritt, sind die piraten auf grund der bestehenden beschlusslage offen für unabhängige kandidaten und kooperationen mit ngo´s, bürgerinitaiven oder ähnlichem. die zusammenarbeit mit derartigen gruppierungen wird nicht nur als möglich, sondern auch als erwünscht angesehen.
ist es nicht zu früh um bereits jetzt einen derartigen beschluss zu fassen?
nein!
es muss die möglichkeit in betracht gezogen werden, dass der „vorgesehene“ wahltermin september 2015 auf den mai 2015 vorverlegt wird. davon ausgehend ergibt sich nach abschluss dieses antrages ein zeitrahmen von etwa 9 monaten in denen der wahlkampf geplant, kandidaturen ermöglicht werden, eine lgv zur listenerstellung abgehalten und unterstützungserklärungen gesammelt werden müssen. um bei einer tatsächlichen vorverlegung nicht in termindruck zu kommen, sind die notwendigen arbeiten also umgehend anzugehen.