Es kann im Rahmen der politischen Tätigkeit eines Mandatars passieren, dass man zu Veranstaltungen wie z.B. Grazer Messe oder auch Besuchen ins Kunsthaus usw. eingeladen wird.

Hintergrund dieser Einladungen ist, dass die Veranstalter / Verantwortlichen haben wollen, dass die Mandatere sich besser mit der Materie auskennen.

An 2 Beispielen möchte ich das festmachen:

  1. Ich wurde auf die Grazer Herbstmesse eingeladen um mir dort die Stände der Stadt Graz anzusehen (Emobility, Service für Pensionisten …..) Ich hätte eine gratis Eintrittskarte bekommen (hätte mich beim Eingang melden können).
  2. Ich wurde auch ins Grazer Kunsthaus eingeladen (eine Gratis Eintrittskarte) um mir eine Ausstellung anzusehen; um zu sehen wie im speziellen diese eine Ausstellung „toll aufgebaut ist“; was das Kunsthaus so leistet.

Stimmungsbild als Basis für einen Grundsatzbeschluss:

Der Mandatar soll solche Einladungen dankend ablehnen - wenn es wie oben beschrieben der Arbeit dient soll dieser Eintritt aus der Parteinförderung/Klubförderung finanziert werden.