Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:
Alter Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!

Neuer Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Abs. 2 genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als 100,00€ durch diese natürliche Person gespendet wurden.

Begründung

Wir halten mit der strikten Veröffentlichung ab dem ersten Cent potentiell Menschen vom Spenden ab, die durch eine direkte Assoziation mit der Piratenpartei Nachteile z.B. im Berufsleben erwarten müssen.
Die Grenze darf natürlich nicht zu hoch sein, daher wurde hier 100,00€ geschrieben - Alternativen können gerne hinzugefügt werden. Ich glaube kaum dass eine 100,00€ Spende unsere politische Meinung so stark beeinflusst dass die Transparenz wichtiger ist als der Datenschutz der Spender.