Für junge Menschen oder junge Familien ist es schwierig, eine passable Wohnung zu finden. Insbesondere erschweren die einmaligen Eintrittskosten wie Maklergebühren, Vertragserrichtungskosten bzw. Einmalzahlungen aber auch die hohen laufenden Kosten wie Miete und Betriebskosten Menschen bis 35 das Leben in einer eigenen Wohnung. In der Steiermark liegt das Bruttomedianeinkommen der bis 24-Jährigen mit € 1.842 rund 23 Prozent unter dem steirischen Median von € 2.263. Somit fällt diese Personengruppe in einen Einkommensbereich, in dem bis zu 50 Prozent des Einkommens für Wohnen inklusive Betriebskosten ausgegeben werden müssen. Im Vergleich dazu geben die SteirerInnen im Durchschnitt rund 24 Prozent der Haushaltsausgaben für Wohnen aus.

Die Mietkosten belasten junge Familien. Drei von vier Familien gaben bei einer AK-Befragung an, dass sie sich wegen der hohen Mieten etwas oder stark einschränken müssen. 17 Prozent sagten sogar, sie müssten sich wegen der hohen Mietkosten stark einschränken, das heißt, dass sie sich viele Dinge nicht mehr leisten können, die sie brauchen würden und dazu zählen beispielsweise Reparaturen oder der Kauf von Haushaltsgeräten.

Das wohnpolitische Ziel für junge Menschen muss es sein, die Wohnungskosten auf ein leistbares Niveau zu drücken. Einiges dazu obliegt dem Bundesgesetzgeber, wie beispielsweise die Abschaffung der Mietvertragsgebühren; in die Landeszuständigkeiten fällt dazu die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel, um den sozialen Wohnbau zu stärken. Und die Kommune kann aber auch ihre Hausaufgaben für leistbaren Wohnraum Vorsorge zu tragen, in Angriff nehmen.
 
 

In diesem Sinne stelle ich daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den

dringlichen Antrag:

Die zuständige Wohnungsstadträtin Elke Kahr wird aufgefordert, gemäß Motivenbericht ein kommunales Wohnprogramm für junge Menschen zu entwickeln, das der Bezeichnung „Leistbares Wohnen für junge Menschen“ gerecht wird und den Lebenslinien (Beginn der Erwerbstätigkeit, Familiengründung) entspricht; ein entsprechender Bericht ist dem Gemeinderat bis September dieses Jahres vorzulegen.