Das System des Künstlerschutzes durch die AKM hat in Österreich Tradition, ist aber dringend zum Schutz von kleinen Veranstaltern und Veranstalterinnen zu reformieren. 
 
Bei dieser Reform muss es darum gehen, trotz geltenden Urheberrechtes den Fortbestand von Kulturveranstaltungen, vor allem auf dem Musik-Live-Sektor zu  garantieren. Derzeit gefährdet das Urheberrecht mit der Monopolstellung der AKM als Lizenzverwalter die Existenz vor allem kleinerer und mittlerer lokaler Veranstalter.
 
Die Situation in der Musikindustrie hat sich vollkommen verändert. Waren es bis zum Durchbruch von Internet und Downloads die Tonträger, die das Hauptgeschäft von KünstlerInnen darstellten, sind es nun wieder die Live Acts. Für diese zahlen Veranstalter teils sehr hohe Gagen. Auch wenn die Bands nur eigene Titel spielen, wird von der AKM zusätzlich Geld eingehoben und das in einem für den Veranstalter nicht nachvollziehbaren, auch sehr veränderlichen Ausmaß. 
Derzeit ist es nämlich so, dass die AKM mit verschiedensten Verrechnungs-arten, die der Zwangskunde (auf Grund des Monopols kann man es nur so nennen) kaum durchschauen kann, operiert. 
 
Die verrechneten Prozentzahlen, die VeranstalterInnen von der bereits an die Band entrichtete Gage abverlangt werden, schwanken von 4, bis 8, oder 10 Prozent und bei säumigen Veranstaltern werden sogar  "Strafverrechnungen" mit dem hundertfachen der normal üblichen AKM-Gebühr vorgeschrieben.
 
Auch Veranstalter von Benefizabenden berichten, dass bei Veranstaltungen in den genau selben Räumlichkeiten sich die Gebühr in einem Jahr nach den tatsächlich Anwesenden richtet und im anderen Jahr pauschal zu entrichten waren und plötzlich deutlich höher gelegen sind.

Im Zuge der notwendigen Reform sollte von Seiten des Bundes jedenfalls eine Möglichkeit der genauen Kontrolle der Finanzgebarung der AKM vorgesehen werden, da die AKM sich als "staatlich authorisierte", gewissermaßen "Privatbehörde" sieht und auch so agiert und daher dingend selbst vom Staat geprüft werden müsste. 
 
Für Veranstaltungen bzw. für VeranstalterInnen mit Live - Musik wäre die ideale Lösung eine allgemeine, österreichweit  gültige, AKM-Abgabe, von 1.-  bis 2.- Euro, die auf den Eintrittspreis aufgerechnet wird und die von den jeweiligen Vorverkaufsstellen und Tageskassen direkt an die AKM abgeführt werden. 
Das würde das Überleben und die Existenz von kleineren und mittleren VeranstalterInnen sichern. 
 
Die ganz großen VeranstalterInnen (Donauinselfest, Frequency etc.) können auf Grund der enorm hohen Summen um die es bei ihren Veranstaltungen geht, wie schon bisher üblich, mit der AKM Sondervereinbarungen treffen.
Bisher gibt es im Übrigen auch für die bestehenden Sondervereinbarungen keine Transparenz und keinerlei staatliche Kontrolle.
 
Ein weiteres dringend reparaturbedürftiges Thema ist die Möglichkeit der AKM bei säumigen Veranstaltern ein "Aufführungsverbot" zu verhängen und bei Zuwiderhandeln eine Privatanklage beim Straflandesgericht gegen den Veranstalter einzubringen.
Hier entsteht die im Wirtschaftsleben wohl einmalige und nicht akzeptierbare Situation, dass eine Privatfirma säumige Kunden vor ein Strafgericht bringen kann. 
Das Verbrechen: Ignoranz eines von einer privaten Firma verhängten Verbotes! 
Das ist ein rechtlich untragbarer Zustand, völlig überaltert und selbst Richter sind der Ansicht, dass diese Sache nichts im Strafgericht verloren hat.
 
 
 
Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden
 
=dringlichen Antrag:=
 
==Der Gemeinderat tritt am Petitionsweg an das Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, namentlich Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek, und das Justiz-ministerium, namentlich Minister Dr. Wolfgang Brandstetter, mit dem Ersuchen heran, im Sinne des Motivenberichts eine Reform der AKM zu veranlassen, die in erster Linie Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle beteiligten Ver-anstalterInnen und KünstlerInnen bringt und vor allem Transparenz über die eingenommenen Mittel und deren Verwendung.==