Vorwort
Wir (Romario, Illionas und PeterTheOne) haben uns auf eine Kompromisvariante zwischen i4656 und i4863 geeinigt, wir wollen fixe Wochen-Abstimmungsyzyklen mit folgenden Laufzeiten: 2 Wochen Neu, 3 Wochen Diskussion, 1 Woche eingefroren, 4 Wochen abstimmung. Der Phasenübergang auf Eingefroren findet jede Woche am Montag um 06:00 statt für "direkte" Programm-, Satzungs- und GO-Initiativen, die ihre Mindestzeit in der Diskussionsphase bereits hinter sich haben.
Fixe Abstimmungszyklen vereinfachen wahrscheinlich die Diskussionskultur insbesondere die synchrone Kommunikation offline oder im Mumble durch die bessere Planbarkeit von Treffen. Man kann dadurch alle 4 Wochen ein Treffen organisieren, bei dem immer alle Inititiaven einmal vorkommen wenn sie in der Diskussion (inkl. Eingefroren) sind und einmal wenn sie in der Abstimmung sind ohne je eine Initiative zu verpassen.
Aktuelle Laufenzeiten der Phasen im Vergleich zu unserem Vorschlag.
Aktuell (in Tagen)
Neu 0 - 15, Diskussion 30, Eingefroren 15, Abstimmung 15, insgesamt 60 - 75 Diskussion + Eingeforen 45 Tage vs. Abstimmung 15 Tage Schwankungsbreite 15 Tage
Unser Vorschlag (in Tagen)
Neu 0 - 14, Diskussion 21 - 28, Eingefroren 7, Abstimmung 28, insgesamt 56 - 77 Diskussion + Eingeforen 28 - 35 Tage vs. Abstimmung 28 Tage Schwankungsbreite 21 Tage
Welche Anforderungen erfüllen wir damit?
Wenn man nur ein Mal alle 4 Wochen ins Liquid schaut verpasst man keine Abstimmung. Wenn man nur ein Mal alle 4 Wochen ins Liquid schaut verpasst man keine Diskussion (inkl. Eingefroren).
Zusätzliche Effekte
Initiativen Enden nicht irgendwann, sondern stets nach dem Wochenende. Sie werden so "synchronisiert", dadurch entsteht mehr Überblick. Die Initiativen laufen annähernd gleich lang. (Bei fixen Monatszyklen können Initiativen bis zu 2 Monate in der Diskussionsphase sein, während der Unterschied hier maximal 1 Woche ist.) Verkürzung der Eingefrorenphase zugunsten der Abstimmungsphase damit diese jeweils mindestens 4 Wochen lang sind. Durch den Umschlag jeweils erst um 6 Uhr früh kann am Sonntag auch bis spät in die Nacht diskutiert werden. Bei häufigen Treffen (zB wöchentlich) können einige wenige Themen detailiert besprochen werden. Wer dran bleibt muss sich also nicht zu sehr vielen Anträgen auf einmal Gedanken machen. Bei monatlichen Treffen können dennoch alle Themen besprochen werden.
Antrag
Die LDO wird folgendermaßen geändert:
Änderung ist fett markiert:
in §3 (2):
Alt
(2) Die verschiedenen Phasen eines Themas sind wie folgt definiert: „Neu“ ist die Phase von der Erstellung der ersten Initiative eines Themas bis zum spätestmöglichen Wechsel auf „Abgebrochen“ oder „Diskussion“ (abhängig vom „Quorum Thema“). In dieser Phase können Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken ≤ 15 Tage. „Diskussion“ ist die Phase, in der Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht werden können und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden können. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 30 Tage. „Eingefroren“ ist die Phase, in der nur noch Gegeniniatitiven eingebracht werden können, aber keine weiteren Änderungen mehr möglich sind. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 15 Tage. „Abstimmung“ ist die Phase, binnen derer abgestimmt wird. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 15 Tage.
Neu
(2) Die verschiedenen Phasen eines Themas sind wie folgt definiert: „Neu“ ist die Phase von der Erstellung der ersten Initiative eines Themas bis zum spätestmöglichen Wechsel auf „Abgebrochen“ oder „Diskussion“ (abhängig vom „Quorum Thema“). In dieser Phase können Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken höchstens 14 Tage. „Diskussion“ ist die Phase, in der Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht werden können und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden können. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken mindestens 21 Tage. Ist im Regelwerk ein regelwerkspezifischer Phasenübergang definiert, wird dieser danach abgewartet. „Eingefroren“ ist die Phase, in der nur noch Gegeniniatitiven eingebracht werden können, aber keine weiteren Änderungen mehr möglich sind. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 7 Tage. „Abstimmung“ ist die Phase, binnen derer abgestimmt wird. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 28 Tage.
in in §3 (4):
Alt
- Parteiprogrammantrag direkt
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Satzungsänderung direkt
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 7/10
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen direkt
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
Neu
- Parteiprogrammantrag direkt
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Satzungsänderung direkt
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 7/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen direkt
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
und folgender Absatz soll unter §8 eingefügt werden: (7) Beschlüsse aus zeitgleich endenden Initiativen werden im Zweifelsfall aufsteigend nach Themennummer umgesetzt.
Umsetzung
Die AG Liquid wird mit der technischen Umsetzung der Automatisierung der Synchronisation der Initiativen betraut. Bis zur Fertigstellung gilt die zuvor gültige LDO und deren Phasenläufe bzw Phasenübergänge.