Auf der öffentlichen Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung steht ein Stück zur Abstimmung, das sich mit der Standortentwicklung für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz befasst. Unabhängig von seinem Inhalt bringt dieses Stück finanzielle Begleitumstände mit sich, die aus Sicht einer kommunalen Gebietskörperschaft – im Konkreten aus Sicht der Stadt Graz – ein bereits mehrfach moniertes Ärgernis darstellt.
 
Im Falle einer baulichen Realisierung und einer tatsächlichen Kostentragung durch die Stadt Graz müssten, resultierend aus der augenblicklichen Rechtslage, 20% an Mehrwertsteuer an die Republik Österreich abgeführt werden. In diesem Zusammenhang dürfen Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß des Sitzungsprotokolls des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 wie folgt zitiert werden: „Dass wir im Moment 20% Mehrwertsteuer an die Republik Österreich zahlen müssen, halte ich schlichtweg für einen Skandal. Wir Gemeinden sollen Schulen ausbauen, weil man das ja offiziell als unsere Aufgabe geregelt hat, … und bei jedem Schulausbau müssen wir jetzt 20% Mehrwertsteuer beim Bund abliefern. …Aber wenn man mehr Raum schaffen muss, und das mehr Geld kostet, wir auf der anderen Seite aber auch mit Maastricht und Stabilitätspakten neue Fesseln angelegt bekommen haben, dann müssen wir irgendwo diesen Freiraum wieder bekommen, und ich sehe das vor allem bei der 20%igen Mehrwertsteuer.“ 
 
Diesen Ausführungen können wir uns aus Freiheitlicher Sicht nur anschließen und dürfen daher mit einer entsprechenden Initiative die Notwendigkeit, in diese Richtung aktiv zu werden, auch im Gemeinderat wieder in Erinnerung rufen.
 
Es ergeht somit namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender
 
 
Dringlicher Antrag
gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat
der Landeshauptstadt Graz
 
=Der Herr Bürgermeister der Stadt Graz wird höflich gebeten, sowohl im Städte- und Gemeindebund aber auch auf parteipolitischer Ebene – im Rahmen seiner Möglichkeiten – auf die im Motivenbericht dargestellten Probleme der Stadt Graz hinzuweisen, wobei vor allem das Ziel verfolgt werden soll, die Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit für kommunale Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Eine weitere Zielsetzung dieser Bemühungen sollte die Bildung einer Allianz aller Städte und Gemeinden sein, die bei künftigen Finanzverhandlungen auf die Umsetzung dieses Zieles hinwirkt.=